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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Firma Zschörner Transporte

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der

Firma Zschörner Transporte, Einzelunternehmen, Inhaber: Lucas-Jérôme Zschörne, Delitzscher Straße 12, 04838 Jesewitz,  nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

(2) Die AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind Transportleistungen, insbesondere der Transport von Schüttgütern, sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Vereinbarung.

§3 Vertragsschluss

(1) Anfragen des Auftraggebers (z. B. per Telefon, E-Mail, Kontaktformular) stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • ausdrückliche Annahme durch den Auftragnehmer
    oder

  • Beginn der Ausführung der Leistung.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Die Zahlung erfolgt per

  • Überweisung oder

  • Barzahlung,
    sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen (z. B. Art des Schüttguts, Gewicht, Lade- und Entladestellen). Er hat sicherzustellen, dass sämtliche Zu- und Abfahrten und Kippstellen für das Gesamtgewicht des bestellten Fahrzeuges geeignet und genehmigt sind.

Die Baustellenein- und -ausfahrten sind vom Auftraggeber sauber zu halten.

(2) Standzeiten können gesondert berechnet werden.

Hierzu werden die aktuell vereinbarten Stundensätze zur Berechnung herangezogen.

Je Be-/Entladevorgang sind 15 min im Preis inbegriffen.

§6 Leistungszeit und Verzögerungen

(1) Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurden.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetter, Streik, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen).

§7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem HGB, bleiben unberührt.

§8 Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, anzuzeigen.

(2) Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

§9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an überlassenen Unterlagen und Materialien vor.

§10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und die gesetzlichen Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages vorliegen.
Da Transportleistungen in der Regel individuell beauftragt werden, besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht.

§11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und den geltenden Datenschutzgesetzen.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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